Sachkundeprüfung Niedersachsen
Bei uns können Sie auch die niedersächsische Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis ablegen.
Prüferin für die theoretische und praktische Sachkundeprüfung Niedersachsen gem. § 3 NHund G.
Unbefristet erteilte Erlaubnis der zuständigen Behörde, nach § 11 Tierschutzgesetz ( §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f, TSchG).
Die niedersächsische Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischem und einem praktischen Teil.
Die Theorie umfasst 35 Fragen im Single Choice Prinzip, die in der Zeit von 45 Minuten zu beantworten sind.
Der praktische Teil dauert ca. 90 Minuten und wird zu einem Teil in der Hundeschule und zu einem anderen Teil in der Stadt geprüft. Es beinhaltet vor allem ein Augenmerk auf den Prüfling. Hierbei muss deutlich werden, dass der Prüfling die gelernten Kenntnisse anwenden kann. Er sollte den Hund einschätzen, gefährliche Situationen erkennen und in der Lage sein, etwaige Gefahren vorzubeugen. Der Prüfling sollte den Hund so kontrollieren können, dass keine Gefahren und Belästigungen von dem Hund ausgehen.
zum Lernen:
Buchtipp:
- Der Hundeführerschein
- Sachkundeprüfung
Internet hier findet man kostenloses Übungsfragen:
- bhv-net.de
- bundesministerium niedersachsen --> Hundeführerschein